Ihre Spende
Wenn Sie unserem Verein etwas spenden möchten und damit unsere Arbeit unterstützen wollen, ist das sehr herzlich willkommen! Gern stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Verwendungszweck unbedingt "Spende" angeben! Bis zu einer Höhe von € 200 kann auch der Kontoauszug als Spendenquittung dienen.
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis zur Höhe von 200 € an den Kammerchor BeneCantemus Berlin e. V. (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV) (externer Link).
Eine Anleitung für eine Spende finden Sie hier (externer Link zum Vereinigte Lohnsteuer e. V., Lohnsteuerhilfeverein).
Empfänger der Spende: Kammerchor BeneCantemus Berlin e.V., Dorfstr. 39 A, 12621 Berlin
IBAN: DE06 8306 5408 0004 2303 02
Bankverbindung: Skat-Bank, Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG, BLZ 83065408, BIC GENODEF1SLR
Höhe der Spende: lt. Zahlbeleg / Kontoauszug
Zeitpunkt / Datum der Spende: lt. Zahlbeleg / Kontoauszug
Und hier unsere Erklärung, dass wir berechtigt sind, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen:
Der Kammerchor BeneCantemus Berlin e. V. ist wegen der Förderung von Kunst und Kultur nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin Charlottenburg, Steuer-Nr. 27 / 647 / 5142 F34, vom 02. September 2020 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Kammerchor BeneCantemus Berlin e. V. ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für Spenden und fördernde Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I, Berlin Steuer-Nr. 27 / 647 / 5142 F34 mit Bescheid vom 02. September 2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung Kunst und Kultur.
Kammerchor BeneCantemus Berlin e. V.
der Vorstand
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise für Spender! Diese können hier heruntergeladen werden.